Zahlreiche Versicherer spekulieren damit, dass im Urlaub absolut gar nichts schiefgehen soll – und falls doch, dann soll wenigstens alles rundum abgesichert sein. Doch diese gezielte Überversicherung, der sich viele Reisende Jahr für Jahr aussetzen, geht bloß ins Geld, ohne im Fall der Fälle auch wirklich Geld in die Reisekasse zu spülen. Deshalb sollten Sie genau abwägen, welche Versicherung Sie wirklich benötigen und wo es noch Einsparpotenziale gibt.
Reisekrankenversicherung ist ein Muss
Die Verbraucherschutzzentrale empfiehlt, dass Reisende in Europa und auch im Ausland unbedingt eine Reisekrankenversicherung besitzen sollten: Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Auslandskosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Außerdem übernimmt die Reisekrankenversicherung auch den Transport zurück in die Heimat, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Der Verzicht auf eine Reisekrankenversicherung kann also im Ernstfall zu einem finanziellen Fiasko führen und gehört deshalb zu den Reisevorbereitungen unbedingt dazu. Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind relativ gering, denn die jährliche Police liegt bei 5 bis 15 Euro.
Privatversicherte sollten auch über eine Reisekrankenversicherung nachdenken, wenn ihr Tarif keine ausreichende Deckung für Krankenkosten bei einem Unfall bzw. Krankenhausaufenthalt im Ausland vorsieht.
Reiserücktrittsversicherung: sinnvoll bei teuren Reisen
Je teurer die von Ihnen gebuchte Reise ist und je höher die Stornogebühren ausfallen würden, desto sinnvoller ist eine Reiserücktrittsversicherung: Diese Police kostet bei einem Reisepreis von beispielsweise 1.500 Euro zwischen 30 bis 40 Euro und übernimmt die Stornokosten, falls die Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings muss ein wichtiger und zwingender Grund für den Reiserücktritt vorliegen – neben Krankheit oder Unfall werden auch Schwangerschaft, Wohnungsbrand und die Erkrankung oder der Tod naher Verwandter sowie einer mitreisenden Person als Rücktrittsgrund akzeptiert.
Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung gilt ausschließlich bis zum Antritt der Reise. Falls Sie Ihren Urlaub mittendrin abbrechen, greift die Reiserücktrittsversicherung nicht.
Zusatzversicherung bei Mietwagen
Die Zusatzversicherung für Mietwagen ist auch unter dem Namen „Mallorca-Police“ bekannt, da viele Bundesbürger gern in das „17. Bundesland“ reisen. Diese Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, da beim Leihen eines Mietwagens im Ausland auch die entsprechenden Regelungen in dem jeweiligen Land akzeptiert werden. Oftmals wird aber lediglich die Mindestversicherungssumme vereinbart, die im Schadensfall kaum ausreicht, um die entstandenen Kosten zu decken. Hier springt die Zusatzversicherung für Mietwagen ein, durch die eine höhere Versicherungssumme festgelegt wird. Dadurch werden Urlauber davor bewahrt, den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Schutzbrief hilft nur wenig bei Wagenpannen
Ein Schutzbrief für Autopannen bietet kaum Schutz, da die Entschädigungsgrenze häufig so gering ist, dass sie kaum eine relevante Rolle spielt. Wesentlich sinnvoller und nützlicher ist da schon die Mitgliedschaft bei einem Automobil-Club wie beispielsweise ADAC, der auch am Urlaubsort Ansprechpartner hat, die im Falle einer Panne weiterhelfen können.
Reisegepäckversicherung nicht lohnenswert
Eigentlich sollte die Reisegepäckversicherung das nicht unbeträchtliche Risiko minimieren, dass beim Diebstahl eines Koffers oder einer Kamera ein finanzieller Schaden entsteht. Doch innerhalb der Police wird dezidiert definiert, wann der Reisende eine Mitschuld trägt – und diese Mitschuld ist kaum vermeidbar. Der Koffer muss beispielsweise stets zwischen die Beine geklemmt werden und Digicam oder Videokamera am Körper befestigt werden, um eine Mitschuld auszuräumen. Bei einem Schmuckdiebstahl in südlichen Ländern haftet die Reisegepäckversicherung hingegen in den meisten Fällen überhaupt nicht – ebenso wenig wie beim Verlust von Flugtickets, Schecks oder eventuell mitgeführten oder vor Ort gekauften Kunstwerken.
Hinweis: Bei einem Urlaubsaufenthalt in Europa greift auch die Hausratsversicherung, wenn in das Hotelzimmer eingebrochen oder das Auto im Park ausgeräumt wird.