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Archiv für die Kategorie ‘Hot News’

ADAC will mit Joint Venture Autoversicherungen anbieten

20. Juni 2009 Wallpaper Keine Kommentare

ADAC will mit Joint Venture Autoversicherungen anbieten

Bisher vermittelt der ADAC lediglich Autoversicherungen der Zurich-Gruppe und der R+V-Tochter Kravag. Das soll sich laut einem bisher unbestätigten Bericht der “Financial Times Deutschland” im Herbst 2007 ändern.

Der ADAC plant ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Zurich Financial Services. Damit könnten ADAC-Kunden direkt Autoversicherungen angeboten werden. 51 Prozent der Anteile sollen dabei von Zurich und 49 Prozent vom ADAC gehalten werden.

Fast 16 Millionen Autofahrer sind Mitglied beim ADAC. Bisher konnten nur rund 300.000 Policen vermittelt werden. Der ADAC will damit, neben der Kreditvermittlung seit dem Jahr 2004, seine Geschäfte im Finanzbereich ausweiten.

Versicherungen fordern 0,0-Promille für Personen bis 25 Jahre

20. Juni 2009 Wallpaper Keine Kommentare

Den deutschen Versicherern geht das Alkoholverbot für Autofahrer unter 21 Jahren nicht weit genug. Sie sprechen sich für eine Ausweitung dieser Regelung aus. Das Alkoholverbot für Autofahrer unter 21 Jahren sollte nach Auffassung der deutschen Versicherer bis zum 25. Geburtstag ausgedehnt werden. So sei im Jahr 2005 der Anteil der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21- bis unter 25- Jährigen mit fast 18 Prozent höher gewesen als bei den jüngeren Fahrern ab 18, erläuterte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag in Berlin.

NULL=YES Alkoholverbot für Fahranfänger kommt http://www.netzeitung.de/autoundtechnik/690025.html NULL=YES Junge und alte Fahrer besonders unfallgefährdet http://www.netzeitung.de/1431/668331.html NULL=YES 0,0-Promille-Grenze künftig bis 21 Jahre http://www.netzeitung.de/autoundtechnik/655752.html Das absolute Fahrverbot tritt an diesem Mittwoch für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren in Kraft. Verstöße gegen das Verbot führen im Regelfall zu einem Bußgeld von 125 Euro und zu zwei Strafpunkten in Flensburg.

Der Versicherungsverband sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. «Wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten», sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer im GDV. Laut Verband können die Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall generell vom Verursacher bis 5000 Euro Regress nehmen. «Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert zudem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung.» (dpa)

Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers geht elektronisch an alle Versicherungen

20. Juni 2009 Wallpaper Keine Kommentare

Hurra! Die nächste Datenkrake schwimmt auf uns zu. Heute will der Bundestag die Unfallversicherung modernisieren. Dazu sollen alle Betriebe, also auch Dachdecker und Bäcker Stechuhren oder sonstige Geräte aufstellen, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzeichnen sollen. Die Daten sollen an die jeweilige Krankenversicherung, von dieser an die Renten- und an die Träger der Unfallversicherung gemeldet werden. Für Kleinstbetriebe kommt ein unglaublicher finanzieller wie auch bürokratischer Aufwand zu. Dass solche Datenmengen gerne auch für fremde Zwecke genutzt werden, hat uns die Vergangenheit oft genug gelehrt. Manchmal erscheint es einem, die erfolgreich verlaufende Europameisterschaft wird von den Berliner Politikern genutzt, um in dessen Schatten ungewöhnliche wie auch unnütze Gesetze zu verabschieden, die ohne König Fußball für weitaus mehr negative Schlagzeilen sorgen würden. Die sogenannte Organisationsreform der Unfallversicherung soll heute beschlossen werden. Die Reform bringt unüberschaubare Zusatzkosten für alle Betriebe mit sich. Betroffen sind aber vor allem Miniunternehmen, viele größere Firmen haben bereits Eingangskontrollen oder sonstige Stechuhren zur Zeiterfassung installiert. Mehr…

Krankmeldungen sofort bei Krankentagegeld-Versicherungen angeben

20. Juni 2009 Wallpaper Keine Kommentare

Wer eine private Krankentagegeld-Versicherung hat, sollte im Krankheitsfall dem Versicherer unverzüglich seine Krankschreibung zusenden.

Ansonsten läuft der Versicherte Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.

Das erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 13 O 864/06). In dem Fall hatte eine Frau eine Krankentagegeld-Versicherung, aus der sie ab dem 15. Tag nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit rund 35 Euro täglich erhalten sollte. Im Kleingedruckten stand, dass sie dem Versicherer unverzüglich die Krankschreibung melden müsse. Als sie für drei Erkrankungen in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt rund 6300 Euro Krankentagegeld forderte, verweigerte die Versicherung aber die Zahlung, weil ihr keine entsprechenden Meldungen vorlagen.

Das Gericht gab dem Unternehmen recht: Die Klägerin habe es versäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen. Damit habe sie gegen Vertragspflichten verstoßen, und die Versicherung müsse nicht zahlen.

Diese Versicherungen sind im Urlaub wichtig

20. Juni 2009 Wallpaper Keine Kommentare

Zahlreiche Versicherer spekulieren damit, dass im Urlaub absolut gar nichts schiefgehen soll – und falls doch, dann soll wenigstens alles rundum abgesichert sein. Doch diese gezielte Überversicherung, der sich viele Reisende Jahr für Jahr aussetzen, geht bloß ins Geld, ohne im Fall der Fälle auch wirklich Geld in die Reisekasse zu spülen. Deshalb sollten Sie genau abwägen, welche Versicherung Sie wirklich benötigen und wo es noch Einsparpotenziale gibt.

Reisekrankenversicherung ist ein Muss

Die Verbraucherschutzzentrale empfiehlt, dass Reisende in Europa und auch im Ausland unbedingt eine Reisekrankenversicherung besitzen sollten: Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Auslandskosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Außerdem übernimmt die Reisekrankenversicherung auch den Transport zurück in die Heimat, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Der Verzicht auf eine Reisekrankenversicherung kann also im Ernstfall zu einem finanziellen Fiasko führen und gehört deshalb zu den Reisevorbereitungen unbedingt dazu. Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind relativ gering, denn die jährliche Police liegt bei 5 bis 15 Euro.

Privatversicherte sollten auch über eine Reisekrankenversicherung nachdenken, wenn ihr Tarif keine ausreichende Deckung für Krankenkosten bei einem Unfall bzw. Krankenhausaufenthalt im Ausland vorsieht.

Reiserücktrittsversicherung: sinnvoll bei teuren Reisen

Je teurer die von Ihnen gebuchte Reise ist und je höher die Stornogebühren ausfallen würden, desto sinnvoller ist eine Reiserücktrittsversicherung: Diese Police kostet bei einem Reisepreis von beispielsweise 1.500 Euro zwischen 30 bis 40 Euro und übernimmt die Stornokosten, falls die Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings muss ein wichtiger und zwingender Grund für den Reiserücktritt vorliegen – neben Krankheit oder Unfall werden auch Schwangerschaft, Wohnungsbrand und die Erkrankung oder der Tod naher Verwandter sowie einer mitreisenden Person als Rücktrittsgrund akzeptiert.

Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung gilt ausschließlich bis zum Antritt der Reise. Falls Sie Ihren Urlaub mittendrin abbrechen, greift die Reiserücktrittsversicherung nicht.

Zusatzversicherung bei Mietwagen

Die Zusatzversicherung für Mietwagen ist auch unter dem Namen „Mallorca-Police“ bekannt, da viele Bundesbürger gern in das „17. Bundesland“ reisen. Diese Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, da beim Leihen eines Mietwagens im Ausland auch die entsprechenden Regelungen in dem jeweiligen Land akzeptiert werden. Oftmals wird aber lediglich die Mindestversicherungssumme vereinbart, die im Schadensfall kaum ausreicht, um die entstandenen Kosten zu decken. Hier springt die Zusatzversicherung für Mietwagen ein, durch die eine höhere Versicherungssumme festgelegt wird. Dadurch werden Urlauber davor bewahrt, den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Schutzbrief hilft nur wenig bei Wagenpannen

Ein Schutzbrief für Autopannen bietet kaum Schutz, da die Entschädigungsgrenze häufig so gering ist, dass sie kaum eine relevante Rolle spielt. Wesentlich sinnvoller und nützlicher ist da schon die Mitgliedschaft bei einem Automobil-Club wie beispielsweise ADAC, der auch am Urlaubsort Ansprechpartner hat, die im Falle einer Panne weiterhelfen können.

Reisegepäckversicherung nicht lohnenswert

Eigentlich sollte die Reisegepäckversicherung das nicht unbeträchtliche Risiko minimieren, dass beim Diebstahl eines Koffers oder einer Kamera ein finanzieller Schaden entsteht. Doch innerhalb der Police wird dezidiert definiert, wann der Reisende eine Mitschuld trägt – und diese Mitschuld ist kaum vermeidbar. Der Koffer muss beispielsweise stets zwischen die Beine geklemmt werden und Digicam oder Videokamera am Körper befestigt werden, um eine Mitschuld auszuräumen. Bei einem Schmuckdiebstahl in südlichen Ländern haftet die Reisegepäckversicherung hingegen in den meisten Fällen überhaupt nicht – ebenso wenig wie beim Verlust von Flugtickets, Schecks oder eventuell mitgeführten oder vor Ort gekauften Kunstwerken.

Hinweis: Bei einem Urlaubsaufenthalt in Europa greift auch die Hausratsversicherung, wenn in das Hotelzimmer eingebrochen oder das Auto im Park ausgeräumt wird.